51% aller Wahlberechtigten sind Frauen, allerdings spiegelt sich in unseren Parlamenten – vom Bundestag bis zu den Stadträten – diese Mehrheit nicht wieder. Vor allem in den kommunalen Parlamenten ist das Verhältnis Frauen / Männer bis heute unausgewogen. Eine faire, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an politischen Entscheidungen ist also nicht gewährleistet.


Die paritätische Wählbarkeit von Frauen ist aber die Voraussetzung für die gerechte Vertretung und Durchsetzung der politischen Belange und Interessen aller Bürgerinnen und Bürger. Nur eine repräsentative Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten kann das aktuelle demokratische Defizit ausgleichen. Ohne gleichberechtigte Parlamente keine gleichberechtigte Gesetzgebung – und keine gleichberechtigte Gesellschaft.


Nach dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung ist der Staat aber zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Beseitigung bestehender Nachteile verpflichtet. (Art. 3 Abs. 2 GG; Art 118, Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern). Wir fordern daher, dass der Staat endlich dieser Verpflichtung nachkommt und das Wahlrecht ändert.